1. Persönliche Geltung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen und Auftragsgegenstand

1.1. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) enthalten die allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Inanspruchnahme der von der espell translation and localization Ltd. (Sitz: Budapest, H-1068 Budapest, Varosligeti fasor 24., Steuernummer: 24100041-2-41) als Dienstleister („Dienstleister“) erbrachten Dienstleistungen.

1.2. espell ist berechtigt, die AGB einseitig, schriftlich und mit vorheriger Benachrichtigung der Vertragspartner zu ändern.

1.3. Im Falle einer Abweichung zwischen den Bestimmungen der AGB und den Bestimmungen des mit dem Auftraggeber abgeschlossenen Einzeldienstleistungsvertrags haben die Bestimmungen des jeweiligen Vertrags Vorrang.

2. Dienstleistungen

2.1. Übersetzung (Fachübersetzung, Transkreation, Copywriting): die Übersetzung von Texten, Audiomaterialien, Videomaterialien, Webinhalten, anderen sprachlichen Inhalten oder Marketingbriefings in der Ausgangssprache (nachfolgend „Quellmaterial“ bezeichnet), die der Auftraggeber dem Dienstleister auf elektronischem Weg (E-Mail, Serverzugriff usw.) oder wie im Einzelauftrag angegeben, zur Verfügung stellt, in die vom Auftraggeber angegebene(n) Zielsprache(n) (nachfolgend „Übersetzung“ genannt).

2.2. Lektorat: Überprüfung des in die Zielsprache übersetzten Textes nach den mit dem Auftraggeber vereinbarten Kriterien (Lektorat aus fachlichem oder sprachlichem Aspekt, Korrekturlesen) (nachfolgend „Lektorat“ genannt).

2.3. Dolmetschen: Bereitstellung von einem oder mehreren Dolmetschern seitens des Dienstleisters an dem/den vom Auftraggeber bestimmten Standort/en zur Durchführung von Konsekutiv-, Simultan- oder begleitenden Dolmetschdienstleistungen (nachfolgend „Dolmetschen" genannt).

2.4. Maschinelle Übersetzung: ein automatischer Übersetzungsprozess, bei dem der Text der Ausgangssprache mit Hilfe von informationstechnischen Geräten, Computerprogrammen in die Zielsprache übersetzt wird.

2.5. Nachbearbeitung der maschinellen Übersetzung (Post-Editing): nachträgliche Bearbeitung und Verbesserung des Ergebnisses einer maschinellen Übersetzung.

2.6. Multimedialokalisierung: Dienstleistungen im Zusammenhang mit der Mehrsprachigkeit von Audio- und Videoinhalten (Transkription, Untertitelung, Voiceover, Synchronisation, Videobearbeitung).

2.7. Formatierung, Layoutgestaltung: Durchführung der zur Erstellung des Verwendungsformats der übersetzten Dokumente (z.B. projizierbare Präsentation, elektronische oder gedruckte Veröffentlichung) erforderlichen redaktionellen, grafischen, Formatierungs- und Druckvorbereitungsarbeiten.

2.8. Aufgaben des Sprachingenieurs: Durchführung von zur Übersetzung sowie sprachlichen und kulturellen Anpassung von Softwares, Webseiten und Texten in speziellem elektronischem Format erforderlichen Vor- und Nachbearbeitungsoperationen durch entsprechend ausgebildete IT-Fachleute und Sprachexperten.

2.9. Mehrsprachiges Projektmanagement: Zusammenstellung von Teams zur parallelen Durchführung von Übersetzungs- und Lokalisierungsaufgaben in mehreren (20 bis 40) Sprachen und Abstimmung der Arbeit dieser Teams durch einen oder mehrere entsprechend ausgebildete Projektmanager.

2.10. Bereitstellung von Konferenztechnik: auf Wunsch des Auftraggebers Bereitstellung von Dolmetscheinrichtungen, Projektorsystemen, Ton- und Beleuchtungstechnik, Dekorationen, Computer-Hintergrund usw. für Veranstaltungen.

2.11. Softwarelokalisierung: Bei der ein- oder mehrsprachigen Anpassung von Bedienungsoberflächen von Computerprogrammen, Hilfesystemen, Webseiten und komplexen Dokumentationen führt der Dienstleister auf Wunsch des Auftraggebers die über die Übersetzung hinaus erforderlichen sonstigen Arbeiten wie z.B. Anpassung an die Zielsprache, Konvertierung von Dateien, sprachabhängige Behandlung spezieller Formate, Kompilierung, Test usw. durch.

2.12. Adaption: Auf Wunsch des Auftraggebers kann der Dienstleister über die Übersetzung hinaus die sprachliche und kulturelle Anpassung des übersetzten Textes in der Zielsprache (z.B. Werbe- oder Marketingtext) durchführen, wofür gegebenenfalls die Erstellung von mehreren Übersetzungsvarianten und deren Abstimmung mit dem Auftraggeber erforderlich ist.

2.13. Gemäß den jeweiligen Ansprüchen kann der Auftraggeber auch andere ergänzende Dienstleistungen bestellen (z.B. Erstellung von Terminologie- oder Übersetzungsdatenbanken, sprachliche Tests, sprachliche Qualitätskontrolle).

3. Inanspruchnahme von Dienstleistungen

3.1. Die oben aufgezählten Dienstleistungen werden vom Auftraggeber entweder ausdrücklich bestellt (siehe hierzu Punkt „Bestellung"), oder –typischerweise bei ergänzenden Dienstleistungen – vom Dienstleister zur Durchführung der Übersetzung, Lokalisierung für notwendig erachtet und in dessen Angebot (siehe hierzu Punkt „Angebot") zusammen mit den eventuell dafür anfallenden Kosten bekannt gegeben.

3.2. Dem Auftraggeber ist bekannt, dass der Dienstleister nur in den gesetzlich vorgeschriebenen Fällen berechtigt ist, beglaubigte Übersetzungen und Beglaubigungen von Übersetzungen zu erstellen. Der Dienstleister verpflichtet sich in diesem Vertrag, die Übersetzungsaufgabe mit größter Sorgfalt und höchstem Sachverstand zum gemeinsam vereinbarten Termin durchzuführen.

4. Bestellung

4.1. Form der Bestellung

Der Auftraggeber kann eine Bestellung abgeben, indem er eine E-Mail zur Bestätigung des Angebots an den Dienstleister schickt. Wenn der Auftraggeber ein eigenes elektronisches Bestell- oder Einkaufssystem betreibt, kann der Auftraggeber die Bestellung über sein eigenes System an den Dienstleister abgeben. Diese Art der Bestellung, einschließlich der Einzelheiten der Bestellung, wird im Voraus zwischen dem Auftraggeber und dem Dienstleister vereinbart. Das Quellmaterial oder die zu vergleichenden Texte – der Quelltext und der in die Zielsprache übersetzte Text – werden dem Dienstleister vom Auftraggeber auf elektronischem Weg übermittelt. Sofern dies dem Auftraggeber nicht möglich ist, kann er die Quelltexte bzw. die zu vergleichenden Texte – den Quelltext und den in die Zielsprache übersetzten Text – auch in Papierform im Büro des Dienstleister, in Geschäftszeiten abgeben.

4.2. Empfang des zu übersetzenden Materials

4.2.1. Der Dienstleister erstellt erst nach Erhalt des kompletten Quellmaterials und nach Festlegung der sonstigen Bedingungen für die Dienstleistung (Dateiformat bei Lieferung, Übersetzung von Abbildungstexten, ergänzende Leistungen, Liefertermin, fachliche Ansprüche usw.) ein Angebot für die sprachlichen und damit verbundenen Dienstleistungen. Sollte das Quellmaterial zum Zeitpunkt der Anfrage noch nicht vollständig zur Verfügung stehen, so kann der Dienstleister ein unverbindliches Angebot erstellen, das nach Erhalt des kompletten Materials und nach Festlegung sämtlicher Bedingungen für die Aufgabe durch ein endgültiges Angebot ersetzt wird.

4.2.2. Die Übermittlung des Quellmaterials an den Dienstleister auf elektronischem Weg (per E-Mail, durch Serverzugriff, über einen Cloud-Dienst usw.) oder in Papierform obliegt dem Auftraggeber. Der Dienstleister kann kein endgültiges Angebot für Materialien erstellen, die ihm nicht übermittelt wurden, oder die ihm – z.B. bei Webseiten – nicht garantiert zur Verfügung stehen oder Änderungen unterworfen sind.

4.2.3. Innerhalb seiner eigenen Organisation bestimmt und kontrolliert der Auftraggeber selbst die Bestellbefugnis. Der Dienstleister überprüft bei den Bestellungen nicht die Befugnis der jeweiligen Person. Der Auftraggeber kann sich nach Bestätigung der abgegebenen Bestellung und nach der auf deren Grundlage vom Dienstleister erbrachten sprachlichen und damit verbundenen Dienstleistungen, auch wenn diese nur teilweise ausgeführt wurden, nicht auf eine Kompetenzüberschreitung oder die fehlende Kompetenz der Person beziehen, die die Bestellung per E-Mail abgegeben hat, um die Zahlung der Auftragsgebühr zu verweigern oder zu verringern.

4.2.4. Bei wiederholten Bestellungen liegt eine weitere Bedingung für die Annahme weiterer Aufträge darin, dass der Auftraggeber gegenüber dem Dienstleister keine unter einem wie auch immer gearteten Rechtstitel fälligen Schulden hat. Im Falle einer überfälligen Schuld kann der Dienstleister vor der Abgabe des nächsten Auftrags eine Vorauszahlung verlangen.

4.2.5. Der Dienstleister kann die aufgrund der Bestellung durchgeführte Arbeit unter Angabe des Auftraggebers und einer allgemeinen Bezeichnung des Auftragsgegenstandes (z.B. Name des Auftraggebers – Übersetzung des Jahresabschlusses in die englische Sprache) nur mit schriftlicher Zustimmung des Auftraggebers als Referenz verwenden.

5. Angebot

5.1. Inhalte des Angebots

5.1.1 Das Angebot, das der Dienstleister nach Empfang des kompletten Quellmaterials und nach Klärung sämtlicher Einzelheiten des Auftrages erstellt, enthält folgende Angaben:

  • den dem Auftrag zugeordneten Projektcode sowie die Bezeichnung des Quellmaterials oder der Leistung(en),
  • Auflistung der erforderlichen Arbeiten (z.B. Übersetzung, Lektorat, Abstimmung von Glossaren, Konvertierung von Dateien, Formatierung usw.),
  • den Liefertermin oder die Durchlaufzeit (bei Dolmetschen den Zeitpunkt und die Dauer der Arbeit),
  • den Angebotspreis,
  • die Zahlungsfrist.

5.1.2. Sofern der Auftraggeber im Angebot als Liefertermin nur ein Datum angibt, gilt als Lieferfrist das Ende des angegebenen Arbeitstages, d.h. 17 Uhr in der Zeitzone des Dienstleisters. Ansonsten ist der Liefertermin zu vereinbaren.

5.1.3. Das Angebot gilt ausschließlich für die ihm zu Grunde liegenden Auftragsbedingungen und für bereits übernommene Materialien. Alle Änderungen, die vom Auftraggeber nach Angebotserstellung am Inhalt und/oder an der Menge des Materials vorgenommen werden, müssen mit einem neuen Angebot und Auftrag vereinbart werden, wobei der Auftragstermin und die sonstigen Bedingungen dafür von denen des für die ursprüngliche Arbeit erstellten Angebotes abweichen können.

5.1.4. Vor dem Liefertermin werden noch nicht komplett fertig gestellte, nicht lektorierte oder anderweitig nicht überprüfte Materialien durch den Dienstleister nicht geliefert. Da die terminologische, stilistische und formale Einheit der übersetzten Materialien für ein qualitativ hochwertiges Endprodukt nur durch Übersetzung, Lektorat, Korrektur und Formatierung des gesamten Materials sichergestellt werden kann, wird das fertig gestellte Material vom Dienstleister vollständig zum festgelegten Termin geliefert.

5.2. Faktoren, die die Auftragsgebühr beeinflussen können

5.2.1. Da CAT- und Terminologie-Tools, die Einheitlichkeit und Qualität ermöglichen, nur mit gegebenen Dateiformaten verwendbar sind bzw. da wegen der unterschiedlichen Länge der Übersetzungen das Format von Dateien mit komplexerer Formatierung oft zerfällt, kann der Dienstleister bei Übersetzungsquellmaterial folgender Formate arbeitsaufwendige Vor- und Nachbearbeitungsoperationen zur Bewahrung des entsprechenden sprachlichen Niveaus und Formats durchführen:

5.2.2. Nicht editierbares Material (z.B. gedruckt, gescannt), bei dem eine Konvertierung mit optischer Zeichenerkennung und Neuformatierung erforderlich ist.

5.2.3. Texte in einem anderen Format als MS Word, RTF oder TXT (z.B. PDF, HTML, XML, Excel, PowerPoint, FrameMaker, InDesign, QuarkXpress), bei denen eine Dateikonvertierung und oft auch Vor- und Nachformatierung erforderlich sind.

5.2.4. Mangelhaft formatierte MS Word-Dateien, (z.B. Zeilen-/Absatzumbruch an jedem Zeilenende oder aus HTML gespeicherte Worddatei mit vielen zur Übersetzung ungeeigneten Formatierungszeichen), bei denen eine Vor- bzw. Nachformatierung erforderlich ist.

5.2.5. MS Worddateien mit vielen speziellen Formatierungen, Tabellen, Abbildungen und Abbildungstexten, Textfeldern und Graphen, bei denen eine arbeitsaufwendige Nachformatierung erforderlich ist.

5.2.6. MS Worddateien mit Korrekturzeichen (sofern die Übersetzung der Änderungen und deren Übertragung in eine vorherige Übersetzung erforderlich ist), bei denen die Entnahme und anschließende Einfügung der zu übersetzenden Texte zusätzliche Arbeit verursacht.

5.2.7. Verarbeitung von Formaten, die die Arbeit von Sprachingenieuren oder Videobearbeitung erfordern: Video, Audio, Webschnittstellen, mobile Anwendungen.

Zur Deckung der Kosten dieser Zusatzarbeiten stellt der Dienstleister einen im Angebot festgelegten Aufpreis als Stundensatz in Rechnung.

5.2.8. Auch im Hinblick auf den obigen Punkt werden die Kosten der Arbeit durch folgende wichtige Faktoren beeinflusst:

  • Dateiformat des Quellmaterials,
  • gewünschtes Dateiformat des zu liefernden Materials,
  • eventuell erforderliche Formatierungs-, Layoutgestaltungs- und Konvertierungsarbeiten,
  • Liefertermin der Arbeit,
  • Bedarf nach einem fachlichen oder sprachlichen Lektorat,
  • Sprachkombination(en).

5.2.9. Für das Lektorat von Materialien, die nicht von dem Dienstleister übersetzt worden sind, erstellt der Dienstleister ein Angebot erst nach Durchsicht des gesamten zu lektorierenden Materials und der Feststellung einer Qualität, die für das Lektorat geeignet ist. In solchen Fällen richtet sich der Preis für das Lektorat nach den nötigen Korrekturen. Nach einer ersten Bewertung der Qualität der Übersetzung kann der Dienstleister anstelle des Lektorats eine Neuübersetzung anbieten. Bei einem Korrekturanteil von mehr als 25 % zählt das Lektorat als Neuübersetzung und wird zum vollen Übersetzungspreis abgerechnet.

5.2.10. Die Mindestauftragsmenge bei Aufträgen, für die keine Dateikonvertierung benötigt wird, beträgt 300 Wörter aus dem Quelltext, wobei die Parteien in den einzelnen Rahmenverträgen oder in individuellen Bestellungen davon abweichen können. Bei Übersetzungs- oder Lektoratsaufträgen mit weniger als 300 Wörtern zahlt der Auftraggeber dem Dienstleister den Preis der jeweiligen Mindestauftragsmenge.

5.3. Gültigkeit des Angebots

Die schriftlichen Angebote des Dienstleisters (sowohl die unverbindlichen als auch die verbindlichen Angebote, sofern damit der Vertrag noch nicht zustande gekommen ist) sind 15 Kalendertage nach Angebotserstellung gültig.

6. Erfüllung

6.1. Der Dienstleister ist verpflichtet, die Übersetzung, das Lektorat oder eine andere bestellte Dienstleistung in der erwarteten Qualität und – sofern der Auftraggeber den Auftragszweck angegeben hat – dem Verwendungszweck entsprechend zu liefern. Um eine hohe Qualität erbringen zu können, kann der Dienstleister verlangen, die Übersetzung bestimmter Ausdrücke (firmenspezifische Bezeichnungen, Abkürzungen, Fachbegriffe usw.) mit dem Auftraggeber abzustimmen bzw. diese vom Auftraggeber genehmigen zu lassen.

6.2. Die fertigen Materialien werden vom Dienstleister gemäß dem Wunsch des Auftraggebers in gedruckter oder elektronischer Form (per E-Mail) übergeben, oder – bei größeren Aufträgen – auf einem Datenträger zur Verfügung gestellt bzw. auf dem abgesicherten FTP-Server oder Web-Dateimanager des Dienstleisters für den Auftraggeber zugänglich gemacht (wo nur für den berechtigten Auftraggeber die Möglichkeit zum Download besteht). Sofern der Auftraggeber ein eigenes Online-CAT- oder Projektmanagementsystem verwendet und die Übersetzung darin zu erstellen oder hochzuladen ist, gilt als Lieferung die Bestätigung der Fertigstellung oder des Uploads durch das gegebene System. Bei Übergabe in Papierform oder auf einem Datenträger werden die Lieferkosten innerhalb des Verwaltungsgebietes von Budapest vom Dienstleister übernommen, die Kosten bei Lieferung außerhalb des Stadtgebietes werden vom Auftraggeber getragen.

6.3. Der Auftraggeber nimmt zur Kenntnis, dass eine Übermittlung des zu übersetzenden, des übersetzten, des lektorierten und des zu lektorierenden Textes per E-Mail als unverschlüsselte Anlage die Geheimhaltung und Wahrung der Integrität des Textes nicht garantiert. Vertrauliche Texte sollten – auf Grundlage einer Sondervereinbarung der Vertragspartner – verschlüsselt gesendet werden. Die Weiterleitung per E-Mail wird vom Auftraggeber auf eigenes Risiko vorgenommen oder verlangt. Der Dienstleister haftet nicht für daraus entstehende Schäden.

6.4. Wenn durch die Leistung des Dienstleisters ein urheberrechtliches Werk im Sinne des Urheberrechts entsteht, räumt der Dienstleister dem Auftraggeber für das gelieferte Autorenwerk ab dem Zeitpunkt der Bezahlung der Auftragsgebühr – frei von räumlichen und zeitlichen Einschränkungen sowie Einschränkungen hinsichtlich der Art und der Höhe der Nutzung – ein unentgeltliches Nutzungsrecht ein. Der Auftraggeber ist weiterhin berechtigt, das Autorenwerk zur Nutzung unterzuvergeben oder zu überarbeiten. Der Dienstleister haftet, sofern er nicht selbst der Autor der als Autorenwerk eingestuften Übersetzung ist, gegenüber dem Auftraggeber dafür, dass er über die nötige Berechtigung zur Weitergabe des genannten Nutzungsrechts verfügt. Bei anderen Dienstleistungen als Übersetzungen (z.B. Voiceover) legen die Parteien die Bedingungen für die Übertragung des Nutzungsrechts in den Einzelaufträgen fest.

6.5. Im Fall eines Dolmetschauftrags dürfen Ton- und Bildaufzeichnungen des Dolmetschens nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Dolmetschers erstellt bzw. verwendet werden. Im Fall einer Aufzeichnung unterliegt das Angebot anderen Bedingungen als das normale Angebot, diese müssen vorher abgestimmt und einzeln vereinbart werden.

6.6. Der Erfüllungsort des Dienstleisters ist der Sitz des Dienstleisters.

7. Abrechnung

7.1. Grundlage der Abrechnung bei Übersetzung und Lokalisierung bzw. bei deren ergänzenden Dienstleistungen

7.1.1. Wenn im Angebot des Dienstleisters nicht anders festgelegt, erfolgt die Abrechnung der Übersetzung anhand der Wortzahl des zu übersetzenden Materials (nach der Wortanzahl des sog. Quelltextes).

7.1.2. Bei Aufträgen, die größere und komplexere Bearbeitungsschritte verlangen, kann der Dienstleister anstatt der Abrechnung auf Basis der Wortanzahl einen nach Durchsicht des jeweiligen Auftrags festgelegten Projektpreis angeben oder er kann die erforderlichen ergänzenden Dienstleistungen auch nach Posten abrechnen (z.B. technische oder Testgebühr auf Stundenbasis, Layoutgestaltungsgebühr auf Seitenbasis oder die Gebühr als prozentueller Anteil nach dem Preis auf Basis der Wortanzahl).

7.2. Abrechnung bei Dolmetschaufträgen

7.2.1. Die Dolmetschzeit dauert von der Ankunft des Dolmetschers vor Ort bis zu dessen Abreise (Verfügbarkeit). Eine Halbtagespauschale wird vom Dienstleister berechnet, wenn der Dolmetscher nicht länger als 4 Stunden am Tag zur Verfügung stand. Eine Tagespauschale wird verrechnet, wenn der Dolmetscher länger als 4 Stunden, aber weniger als 8 Stunden am Tag im Einsatz war. Bei einer Einsatzzeit von mehr als 8 Stunden am Tag wird ein Zuschlag berechnet. Dieser beträgt das 1,5-fache des aus dem Tagessatz ermittelten Stundensatzes für jede angefangene Stunde.

7.2.2. Bei Simultandolmetschen und Flüsterdolmetschen von mehr als 60 Minuten pro Tag bzw. bei Konsekutivdolmetschen von mehr als drei Stunden pro Tag wird die Dolmetschtätigkeit von zwei Personen ausgeführt.

7.2.3. Abrechnungseinheiten für das Dolmetschen vor Ort: 1 Tag oder ein halber Tag. Beim Ferndolmetschen kann auch eine Abrechnung auf Stundenbasis vereinbart werden.

7.3. Stornierung von Aufträgen

7.3.1. Sofern der Auftraggeber einen bestellten Auftrag – mit Ausnahme des Dolmetschens – vor dem Beginn der Arbeit ganz oder teilweise storniert, ist er verpflichtet, eine Stornogebühr in Höhe von 10 % der Auftragsgebühr der von der Absage betroffenen Arbeit zu bezahlen.

7.3.2. Sofern die Absage durch den Auftraggeber nach dem Beginn der Arbeit erfolgt, ist er verpflichtet, 50 % der Auftragsgebühr an den Dienstleister zu bezahlen, selbst wenn er auf die Entgegennahme der Teilarbeit keinen Anspruch erhebt. Wenn mehr als die Hälfte der ursprünglichen Bestellung als Teilarbeit an den Auftraggeber übergeben worden ist, ist der Auftraggeber verpflichtet, dem Dienstleister eine anteilsmäßige Auftragsgebühr zu bezahlen.

7.3.3. Sofern bei Dolmetschaufträgen der Auftraggeber seinen Auftrag innerhalb von 24 Stunden vor dem anberaumten Zeitpunkt des Dolmetschens storniert, ist er verpflichtet, dem Dienstleister 100 % der festgelegten Gebühr bezahlen. Bei der Stornierung eines Auftrags innerhalb von weniger als 48 Stunden aber mehr als 24 Stunden sind dem Dienstleister 50 % der vereinbarten Gebühr zu bezahlen.

8. Zahlungsbedingungen

8.1. Nach Erhalt der ordnungsgemäß ausgestellten Rechnung des Dienstleisters ist der Auftraggeber verpflichtet, die Auftragsgebühr innerhalb von 8 Kalendertagen mittels Banküberweisung auf das in der vom Dienstleister ausgestellten Rechnung angegebene Konto zu überweisen. Die Parteien können bezüglich der Fälligkeit der Rechnung auch eine andere Frist vereinbaren.

8.2. Bei Zahlungsverzug berechnet der Dienstleister bis zum Tag der tatsächlichen Begleichung der Außenstände Verzugszinsen in der zweifachen Höhe des Leitzinses der Notenbank. Die Höhe des Leitzinses der Notenbank kann auf der offiziellen Webseite der Magyar Nemzeti Bank unter www.mnb.hu/web/en (auf Englisch) überprüft werden. Der Verzugszins ist ab dem Tag des Zahlungsverzuges fällig.

9. Qualitätsbedingungen, Reklamationen

9.1. Der Auftraggeber lässt dem Dienstleister das Quellmaterial auf elektronischem Weg (per E-Mail, durch Serverzugriff, über einen Cloud-Dienst usw.), per Kurier oder persönlich zukommen. Dem Auftraggeber ist bekannt, dass die Sendung bei der Weiterleitung des Textes beschädigt und die Lesbarkeit so beeinträchtigt werden kann. Bei dem vom Auftraggeber verfügbar gemachten Serverzugang oder Online-Erreichbarkeit können vorübergehende Leistungsausfälle (und damit verbunden Verzögerungen) auftreten. Das daraus entstehende Risiko trägt der Auftraggeber. Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Dienstleister das Quellmaterial auf die von ihm gewählte Weise gleichzeitig mit der Bestellung auf eigene Kosten zuzusenden oder dieses online verfügbar zu machen. Sämtliche Risiken aus der Weiterleitung des Quellmaterials, insbesondere Fälle wie verspäteter Eingang, Verlust, Beschädigung oder Zerstörung trägt der Auftraggeber.

9.2. Der Dienstleister ist verpflichtet, bei Erhalt des Quellmaterials bzw. des zur Vorbereitung des Dolmetschers übergebenen Materials den Auftraggeber unverzüglich schriftlich auf elektronischem Weg zu benachrichtigen, falls infolge des verspäteten Versands (Verfügbarkeit) des Quell- bzw. Vorbereitungsmaterials eine Überschreitung des festgelegten Liefertermins zu erwarten ist oder falls wegen schlechter Lesbarkeit bzw. Nichterreichbarkeit eine erneute Zusendung oder Verfügbarkeit erforderlich ist.

9.3. Bei unleserlichen oder unverständlichen Textstellen oder im Fall von Nichterreichbarkeit hat der Auftraggeber unverzüglich dafür zu sorgen, dass dem Dienstleister das Quellmaterial oder das Vorbereitungsmaterial in leserlicher bzw. verständlicher, vollständiger Form zugesandt bzw. erneut verfügbar gemacht wird.

9.4. Im Fall einer Verzögerung, die die Lieferung zum vereinbarten Liefertermin gefährdet, ist der Auftraggeber – sofern die Parteien keinen neuen Liefertermin festlegen – berechtigt, innerhalb einer Stunde nach der diesbezüglichen Benachrichtigung des Dienstleisters durch eine elektronisch übermittelte schriftliche Erklärung an den Dienstleister vom Auftrag zurückzutreten. In einem solchen Fall sind die Regeln unter Punkt 7.3 anzuwenden.

9.5. Sofern der Auftraggeber von seinem Rücktrittsrecht keinen Gebrauch macht, sind die Parteien verpflichtet, einen neuen Liefertermin festzulegen, den der Dienstleister auf elektronischem Weg, schriftlich bestätigen muss. Die Bestellung gilt mit der Bestätigung des Dienstleisters als akzeptiert.

9.6. Falls kein neuer Liefertermin festgelegt oder das Quellmaterial bzw. Vorbereitungsmaterial nicht in vollständiger und lesbarer Form geliefert wird, sind ebenso – selbst wenn der Auftraggeber keine Rücktrittserklärung abgibt – die Bestimmungen über die Stornierung des Auftrages anzuwenden.

9.7. Der Auftraggeber haftet dafür, dass er uneingeschränkt berechtigt ist, den Dienstleister mit der den Gegenstand des Auftrages bildenden Tätigkeit zu beauftragen. Sollten Dritte gegenüber dem Dienstleister wegen Verletzung ihrer Urheberrechte oder aus einem anderen Rechtsgrund Ansprüche erheben, so verpflichtet sich der Auftraggeber, den Dienstleister von der Erfüllung derartiger Ansprüche zu entlasten. Wird gegen den Dienstleister ein Verfahren wegen der Übersetzung eines solchen Materials eingeleitet werden, so verpflichtet sich der Auftraggeber, auf Wunsch des Dienstleisters auf der Seite des Dienstleisters in den Prozess einzutreten und ihn in allem zu unterstützen.

9.8. Der Auftraggeber kann Reklamationen aller Art bezüglich der Qualität der sprachlichen und damit verbundenen Dienstleistungen innerhalb von 5 Arbeitstagen nach Erhalt der jeweiligen Materialien geltend machen. Die Übersetzung oder die Technik betreffende Mängel und Fehler und die Art der Fehler sind dabei so genau wie möglich anzugeben. Der Dienstleister gibt dem Auftraggeber den auf dem Zeitbedarf für die Fehlerkorrektur basierenden, baldmöglichsten, angemessenen Korrekturtermin an und ist verpflichtet, innerhalb dieser Frist für die Korrektur der Fehler zu sorgen.  Wenn der Liefertermin erfolglos verstreicht bzw. bei erneuter fehlerhafter Leistung kann der Auftraggeber von dem Auftrag zurücktreten und ist verpflichtet, 50 % der Auftragsgebühr zu zahlen. Die Durchsetzung jedweder Ansprüche gegenüber dem Dienstleister in Verbindung mit Übersetzungsfehlern, die auf Fehler, Unvollständigkeiten oder nicht eindeutige Formulierungen des zu übersetzenden Textes zurückzuführen sind, ist ausgeschlossen. Der Auftraggeber kann sich ausschließlich bei offensichtlichen sprachlichen, grammatikalischen und technischen Fehlern auf eine fehlerhafte Erfüllung berufen.

9.9. Wenn der Auftraggeber zum Dolmetschen keine Vorbereitungsmaterialien zur Verfügung stellt oder diese mit Blick auf deren Umfang dem Dienstleister nicht rechtzeitig aushändigt, so haftet der Dienstleister nicht für Fehler beim Dolmetschen, die sich aus diesem Mangel ergeben.

9.10. Der Auftraggeber kann gegenüber dem Dienstleister wegen der mangelhaften Qualität der sprachlichen und damit verbundenen Dienstleistungen nur dann Schadenersatz fordern, wenn er eine Verbesserung nach Punkt 9.8 in Anspruch genommen hat, diese aber erfolglos war. Der Dienstleister übernimmt den Ersatz der nachgewiesenen Schäden bis zu 50 % des Auftragswertes, maximal jedoch bis zu einem Höchstbetrag von 350 €.

10. Geheimhaltung, Anwendungsregeln

10.1. Die Parteien betrachten alle Informationen bezüglich des Vorhandenseins und des Inhalts der während der Ausführung des Auftrages vom Auftraggeber überlassenen Quell- und Hilfsmaterialien, das Honorar für den Auftrag, sämtliche Fakten, Daten und Informationen bezüglich der Tätigkeit und der Projektmanagementabläufe des Dienstleisters und dessen Know-how als Geschäftsgeheimnis. Der Auftraggeber und der Dienstleister erklären, dass sie innerhalb ihrer eigenen Organisationen die notwendigen Maßnahmen zur Wahrung der sie betreffenden Informationen, die als Geschäftsgeheimnisse gelten, treffen werden.

10.2. Der Auftraggeber und der Dienstleister verpflichten sich, die ihnen bekannt gewordenen Geschäftsgeheimnisse zu wahren. Dementsprechend ist es insbesondere untersagt, diese über den Rahmen des Auftrags hinaus oder zu einem anderen Zweck zu benutzen, Dritte davon in Kenntnis zu setzen oder diese an die Öffentlichkeit zu bringen bzw. Dritten oder der Öffentlichkeit zugänglich zu machen.

10.3. Der Auftraggeber und der Dienstleister verpflichten sich, der in diesem Vertrag festgelegten Geheimhaltungspflicht auch nach Beendigung des Auftrags nachzukommen. Die Parteien können einander für eine genau definierte Gruppe geschützter Daten und Informationen vorab schriftlich von der Geheimhaltungspflicht freistellen.

10.4. Der Auftraggeber darf die Angestellten der espell translation and localization Ltd. und die von derselben zur Lieferung beauftragten Vertragspartner (Übersetzer, Lektoren, Dolmetscher, DTP-Experten, Projektmanager, Software-Ingenieure usw.) nicht durch Umgehung des Dienstleisters kontaktieren, um Aufträge, die in den Gültigkeitsbereich der AGB gehören, durchführen zu lassen, insbesondere was Dolmetschen, Übersetzen, Lokalisierung bzw. diesbezügliche ergänzende und vermittelnde Tätigkeiten anbelangt. Bei Verletzung dieser Pflicht ist der Auftraggeber verpflichtet, dem Dienstleister über den Schadenersatz hinaus den Betrag zu bezahlen, welchen der Auftraggeber bei einer Bestellung beim Dienstleister dem Dienstleister hätte zahlen müssen.

10.5. Datenverarbeitung: Alle am Übersetzungsprozess beteiligten Parteien sind verpflichtet, die Bestimmungen der geltenden nationalen und EU-Datenschutzvorschriften, insbesondere der Allgemeinen Datenschutzverordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates, einzuhalten. Die Parteien müssen in Übereinstimmung mit dem zwischen ihnen geschlossenen Datenschutzvertrag sicherstellen, dass personenbezogene Daten so verarbeitet werden, dass sie bei Bedarf aus ihren eigenen Speichern abgerufen und gelöscht werden können. Dies betrifft insbesondere die Bearbeitung des Translation Memory, die darin enthaltenen personenbezogenen Daten, einschließlich der in Metadaten gespeicherten Informationen. Der Auftraggeber und der Dienstleister müssen sich bemühen, nur so viele und solche personenbezogenen Daten zu verarbeiten, wie sie für die Ausführung der Arbeit unbedingt erforderlich sind.

11. Geltungsbereich, Rechtsstreit, sonstige Fragen, anzuwendendes Recht

11.1. Der Geltungsbereich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen erstreckt sich auf das Auftragsverhältnis zwischen den Parteien zur Durchführung von sprachlichen und damit verbundenen Dienstleistungen. Die Parteien können schriftliche Abweichungen von den Regelungen treffen, wobei dann die betroffenen Regeln der AGB durch die Vereinbarungen der Parteien ersetzt werden. In den durch diese AGB nicht geregelten Fragen sind die Rechtsvorschriften der Ungarischen Republik, insbesondere die Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuches maßgebend.

11.2. Die Parteien unternehmen alles, um eventuelle Streitfragen untereinander auf friedlichem Weg zu regeln. Falls dies nicht möglich ist, ersuchen sie den Ungarischen Verband Professioneller Übersetzungsdienstleister um Vermittlung bzw. um Beurteilung der Qualität der Dienstleistung. Die Kosten der von der Vereinigung eingesetzten unvoreingenommenen Kommission werden von der Partei getragen, deren Verhalten den Grund für die Einsetzung der Kommission geliefert hat.

11.3. Sollte das Verfahren nach Punkt 11.2 zur Schlichtung des Streits zwischen den Parteien nicht zum Erfolg führen, unterwerfen sich die Parteien der Zuständigkeit der ungarischen Gerichte, wobei die Verfahrenssprache ungarisch ist.

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„Bei der Maschinenübersetzung gibt es viele verschiedene Umsetzungsmöglichkeiten. Einer der 50 führenden SaaS-Anbieter der Welt beauftragte espell damit, eine End-to-End-Lösung zur Lokalisierung seiner Hilfedokumentation zu entwickeln. Daraufhin schuf unser für Technologie- und Sprachlösungen zuständiges Team nicht nur einen komplett automatisierten Prozess, der auf der Infrastruktur des Kunden aufbaute, sondern auch eine kostengünstige angepasste MT-Lösung mit mehreren Übersetzungs-Engines. Ein besonderer Schwerpunkt lag dabei auf der Content-spezifischen Konfiguration, der Auswahl der Engines und der aktiven Terminologieunterstützung. Der Kunde profitiert nun von einer schnellen und nahtlosen kontinuierlichen Lokalisierung mit sprachlich optimiertem MT-Output.“

Andrea Téry
head of technology and language solutions

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